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25 Jahre Agrargenossenschaften = 25 Jahre Verschweigen und Vertuschen

Viele Agrargenossenschaften sind dabei, die Betriebe an die nächste Generation weiterzugeben. Zentrales Anliegen ist dabei  nach Aussage des neu gewählten DBV-Vizepräsidentin Wolfgang Vogel  auf dem Bauerntag 2016 in Hannover

die Sicherung des Eigentums!

Vogel, selbst ehem. Vorsitzender der LPG-Pflanzenproduktion Beiersdorf und heute Geschäftsführer der Bauernland GmbH Beiersdorf, ist als DBV-Vizepräsident Nachfolger von Udo Folgart und in dieser Funktion für die Angelegenheiten der Neuen Bundesländer verantwortlich.

Eigentum und Agrargenossenschaften passen zusammen wie Hund und Katze:

– geplant und initiiert von kommunistisch-stalinistischen Polit-Agitatoren

– entstanden durch den Eigentumsraub an grausam vertriebenen Familien, genannt „demokratische Bodenreform“,

– gewachsen durch die Zersetzung und Knechtung der freien Bauern, genannt „Zwangskollektivierung“

– nach der Wiedervereinigung rechtswidrige, betrügerische LPG-Umwandlungen mit gefälschten Bilanzen, wie Prof. Walter Bayer von der Universität Jena nachgewiesen hat (http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Jenaer-Jurist-Walter-Bayer-Nahezu-alle-LPG-Umwandlungen-waren-fehlerhaft-825716658)

– Betrug an den ausscheidenden LPG-Mitgliedern in Millionenhöhe (Bauernland in Bonzenhand, Spiegel  24/1995 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9198023.html).)

Es mutet geradezu grotesk an, wenn einstige LPG-Vorsitzende und heutige Geschäftsführer von LPG-Nachfolgebetrieben das Eigentum hochhalten, nachdem sie jahrzehntelang die Rechte von Eigentümern mit Füssen getreten haben. Heute fordern sie für sich Eigentumsrechte und bringen die offensichtlich geschichtsvergessenen Funktionäre des DBV hinter sich. Wann wachen die deutschen Bauern eigentlich auf?

Das alles missachtend hat sogar der bundesdeutsche Gesetzgeber nach der Wiedervereinigung dazu beigetragen, dass die Nutznießer der DDR-Diktatur Eingang gefunden haben in die Gesetzgebung für die Wiedergutmachung an den Opfern der kommunistisch-stalinistischen Bodenreform. Auf der Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes  „Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können“ konnten LPG-Nachfolgebetriebe hunderte von Hektar zu begünstigten Preisen erwerben. Damit waren sie um ein vielfaches besser gestellt als die tatsächlich geschädigten Opfer – eine Neuauflage der Verhöhnung der Opfer.

Anstelle der Beweihräucherung über die Leistungen von Agrargenossenschaften, sollten der Deutsche Raiffeisenverband und der DBV endlich ehrlich mit der bedrückenden Geschichte ehemaliger LPGen umgehen. Eine konsequente Aufarbeitung ist mehr als überfällig. Vor wenigen Jahren äußerste sich der Vorsitzende einer Agrargenossenschaft gegenüber einem „Alteigentümer“, dass er dafür sorgen werde, dass er kein Bein auf den Boden bekommt! Heute sitzt besagter Vorsitzender im Kreistag und vertritt dort die Landwirte der Region.

Enteignung auf deutsch

Dass sich in der SBZ nach 1945 deutsche Kommunisten über die Vorgaben der russischen Besatzungsmacht hinweggesetzt haben, wird in dem Beitrag „Der lange Kampf um ein Erbe“  der  MDR-Sendung EXAKT vom 9. November 2016 überdeutlich. (Die Textfassung finden Sie hier.)

Es geht um den rechtlosen Zugriff auf das Vermögen des Zwickauers Emil Rascher, eines geschätzten und noch heute bekannten Zwickauer Bauunternehmers. Dass dazu offizielle Enteignungslisten gefälscht wurden, ist den Opfern und jetzt auch allen Zuschauern der Sendung bekannt. Die zuständigen Behörden wissen längst Bescheid, weigern sich aber, das Unrecht zu revidieren.

Die berechtigte Erwartung der Opfer, dass mit der Wiedervereinigung derart krasses Unrecht der Vergangenheit angehört, scheiterte klar an dem Interesse der Bundesrepublik, aus den Enteignungen Profit zu schlagen. Mit menschenrechtsverachtender Ignoranz fällen deshalb bundesdeutsche Behörden und Gerichte bis heute ihre Entscheidungen wie im Fall Emil Rascher:

Trotz nachweislich gefälschter Enteignungsgrundlagen – keine Rückgabe des Eigentums

Trotz russischer Rehabilitierung – keine Rückgabe des Eigentums

Trotz moralischer Rehabilitierung – keine Rückgabe des Eigentums

Trotz vom BVerwG festgestellter politischer Verfolgung – keine Rückgabe des Eigentums

Die Potenzierung des Unrechts scheint im Rechtsstaat Bundesrepublik keine Grenzen zu kennen, wenn es um fiskalische Interessen geht.

 

Der Fall Emil Rascher

dokumentiert von Bernd Hallbauer am 13. April 2016

Arbeitsweise LAROV – Ein Fall für den Verfassungsschutz?

LAROV verstößt seit 1990 gegen Artikel 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 VermG und verwendet seit 1991 von MfS-Vorläuferbehörden 1948 gefälschte Unterlagen zur Begründung der Ablehnung von Restitutionsanträgen.

Worum geht es?

Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LAROV) in Dresden ist seit 1990 auch für die Bearbeitung von Rückübertragungsanträgen auf von 1945 bis 1949 entzogene betriebliche Vermögenswerte zuständig.

Laut Grundgesetz Art. 20 Abs. 3,  2. Halbsatz, sind die Behörden – somit auch das Landesamt – an Gesetz und Recht gebunden. Das für das Landesamt zutreffende Gesetz ist das „Vermögensgesetz“. § 31 Abs. 1 verpflichtet die Behörde, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Diese gesetzliche Pflicht erfüllte das Referat „Enteignungen 1945-1949“ vom Landesamt nicht! Für seine Entscheidungen über die 1990 gestellten Restitutionsanträge benutzt das Landesamt von MfS-Vorläuferbehörden 1948 gefälschte Unterlagen, die es vom Staatsarchiv Dresden im Dezember 1991 erhielt. Ohne Prüfung der Unterlagen lehnte das Landesamt inzwischen Tausende Anträge von Alteigentümern auf Rückübertragung ihrer ehemaligen Unternehmen und ihres privaten Grundbesitzes ab. Durch die fehlenden Arbeitsplätze und ausbleibenden Gewerbesteuern dieser Unternehmen ist dem Freistaat Sachsen ein Milliardenschaden entstanden.

Die Fälschung der Unterlagen hat der Zwickauer Bernd Hallbauer dem Landesamt inzwischen nachgewiesen. Als Vertreter der Erben nach Baumeister Emil Rascher aus Zwickau führte er seit 1991 Recherchen in deutschen und russischen Archiven nach Unterlagen über die Begründungen der Einziehung der privaten Grundstücke des Ehepaares Rascher und des Baugeschäfts Emil Rascher in Zwickau. Bei seinen jahrelangen Recherchen im Stadtarchiv Zwickau, in den drei Staatsarchiven in Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie im Bundesarchiv in Berlin stellte er anhand der Benutzerblätter in den von ihm eingesehenen Akten und verfilmten Akten fest, dass bisher kein Mitarbeiter des Landesamtes diese Akten je einsah. Die Einsicht in die Archivakten war aber erforderlich, um den gesetzlichen Auftrag zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen zu erfüllen.

Das Ergebnis der Recherchen von Hallbauer waren u. a. Unterlagen mit folgenden Nachweisen:

  1. Die Alliierte Kommandantura Berlin erließ am 27.02.1947 einen Befehl (siehe Anlage), wonach deutsche Behörden ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der jeweiligen Militärregierung keinen Zugriff auf deutsche Vermögen ausüben durften. Dieser alliierte Befehl ist den Vermögensämtern und Verwaltungsgerichten bisher nicht bekannt. Der Befehl ist im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes über sowjetische Enteignungsverbote ein generelles alliiertes Enteignungsverbot.
  2. Von 1945 bis 1949 gab es eine durchgehend gültige rechtsstaatlich korrekte Befehlskette der Alliierten Kontrollbehörden und der SMAD einschl. Geheimbefehle. Danach waren Enteignungen in der SBZ nur durch konkrete direkte SMAD-Befehle oder durch Strafurteile sowjetischer Militärtribunale oder ab 1948 durch deutsche Strafgerichte als „Willen der sowjetischen Besatzungsmacht“ und allein gültiges Besatzungsrecht zulässig. Mit dem Volksentscheid in Sachsen am 30.06.1948 wurde nur das Prinzip bestätigt. Für alle als Kriegsverbrecher und Naziaktivisten Beschuldigte musste erst ein gerichtliches Verfahren gemäß SMAD-Befehl Nr. 201 vom 16.08.1947 und Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12.10.1946 geführt werden.
  3. Das Landesamt in Dresden verwendet seit 1990 eine von den MfS-Vorläufern Deutsche Verwaltung des Innern (DVdI) und Kommissariats 5 (K5) (seit 08/1946 unter der „Oberhoheit“ von Vizepräsident Erich Mielke) 1948 gefälschte Fassung vom Beschluss der DWK S 9/48 vom 31.03.1948, die Grundlage für Enteignungen in der SBZ bis 1949 war, auch als Grundlage für behördliche Entscheidungen über eine Ablehnung von Anträgen auf Restitution. Die Fälschung war dem Landesamt bisher nicht bekannt.

Das Ergebnis dieser Recherchen wurde dem Zwickauer Hallbauer von der Generalstaatsan-waltschaft der Russischen Föderation/Hauptmilitärstaatsanwaltschaft Moskau mit einem an die Deutsche Botschaft gesandten Dokument über Baumeister Emil Rascher bestätigt. Gegen Baumeister Emil Rascher lag von Seiten der sowjetischen Militärverwaltung in den Jahren 1945 bis 1949 nichts vor. Es war allein der kommunistische Rat der Stadt Zwickau, der mit Hilfe der MfS-Vorläuferbehörden DVdI und K5 die privaten Wohnhäuser von Frieda und Emil Rascher sowie das Baugeschäft von Baumeister Emil Rascher in seinen Besitz brachte.

Hallbauer recherchierte auch, wie das ohne Vorliegen eines Enteignungsaktes gelang:

Der kommunistische Rat der Stadt Zwickau ließ in den Grundbüchern die Seiten “Eigentümer“ mit der Eintragung von Frieda und Emil Rascher als Eigentümer vernichten und sich mit Datum vom 31.05.1948 als Eigentümer eintragen, obwohl kein Befehl und kein Urteil über eine Vermögenseinziehung vorlag. Den erforderlichen Enteignungsakt gab es für das Ehepaar Rascher also nicht.

Um den Diebstahl des Eigentums des Ehepaares Rascher „rechtlich“ abzusichern, stellte die Staatsanwaltschaft Zwickau mit dem gleichen Datum 31.05.1948 einen Strafantrag auf Einziehung des Vermögens und 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis. Mit Urteil der 14. Kleinen Strafkammer beim Landgericht Zwickau vom 16.11.1948 wurde das Strafverfahren wieder eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Zwickau legte jedoch dagegen Revision ein. Mit Urteil OLG Dresden vom 27.04.1949 wurde das Urteil LG Zwickau vom 16.11.1948 wieder aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das LG Zwickau zurückverwiesen. Am 10.11.1949 wurde das Strafverfahren erneut eingestellt, allerdings ohne Urteil.

Die Strafakte der Staatsanwaltschaft Zwickau mit dem Strafantrag vom 31.05.1948 war jedoch ab 1990 nicht auffindbar. Der Zwickauer Bernd Hallbauer gab die Suche jedoch nicht auf. Mit Unterstützung der Stasi-Unterlagenbehörde, die ihm eine Akten-Nummer mitteilen konnte, fand er schließlich 2013 die Strafakte mit dem Strafantrag in einem Archiv.

Das MfS hatte die Akte nach Einstellung des Strafverfahrens 1949 im Zentralarchiv des MfS versteckt. Warum wohl?

Der Zwickauer informierte schon 2013 gemeinsam mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Gerald Otto den Präsidenten der Landesdirektion Sachsen, Herrn Dietrich Göckelmann, die Vizepräsidentin Frau Carolin Schreck und mit Schreiben vom 31.07.15 Herrn Ministerpräsident Stanislaw Tillich sowie das Sächsische Staatsministerium des Innern über den Sachverhalt mit der Verwendung von gefälschten Unterlagen. Eine Antwort erhielt er bis heute nicht  Warum wohl?

Hierzu: Bekanntmachung der Kontrollbehörden.

Angelegenheit betreffend das unter Kontrolle einer der Besatzungsbehörden stehende Eigentum.

Berlin, den 27. Febr. 1947

Die Alliierte Kommandantura Berlin ordnet wie folgt an:

  1. Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchen das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in Fällen, welches das auf Grund des Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder des Befehls Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das kraft Anordnung einer der Besatzungsbehörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum betreffen.
  2. In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 8. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.
  3. Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, eingeleitet wurde, ist nichtig, und irgendwelche Maßnahmen zur Durchsetzung eines solchen Urteilsspruches ist ungültig.
  4. Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung in das Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum, das der Kontrolle der Konfiszierung unterliegt, wie dies in § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.
  5. Bevor ein deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer bewegliches oder unbewegliches Eigentum angebenden Sache handelt, hat das Gericht bzw. das Grundbuchamt schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren Rechtsanwälten abzugeben sind, dass das Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wie in § 1 angeführt ist.
  6. Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natür-licher oder juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder des Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie in § 1 angeführt ist.
  7. Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besatzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.

Quelle: HvL-Grünes Blatt 2/2016 vom 4. Juli 2016

EGMR-Urteil ist rechtskräftig

Die Bundesregierung hat nach der Entscheidung des EGMR in der Beschwerde Madaus gegen Deutschland darauf verzichtet, die Große Kammer anzurufen. Damit hat die Entscheidung des EGMR vom 9. Juni 2016 Rechtskraft erlangt.

Bei der Informationsveranstaltung in Berlin am 23. Juli 2016 legte Dr. Udo Madaus in seiner Einführungsrede die skandalösen Umstände der bisherigen nationalen Verfahren auf strafrechtliche Rehabilitierung minutiös dar. Er gibt damit zwar lediglich einen Einblick in die haarsträubende Handlungweise des Landgerichts Dresden – der aber ist stellvertretend für zahlreiche Klagen von Opfern der kommunistisch-stalinistischen Boden- und Wirtschaftsreform, die nicht selten ohne exakte Prüfung des vorgetragenen Sachverhalts mit Pauschalfloskeln und Pauschalurteilen abgeschmettert wurden.

EGMR-Infoveranstaltung-Rede-von-Dr-Udo-Madaus (pdf)

Der LPG-Skandal

Wie ist es möglich, dass LPG-Nachfolgebetriebe die Sicherung des Eigentums als oberstes Ziel ihrer Funktionärsarbeit ansehen? Eigentlich ist dies unbegreiflich, wenn man die Geschichte der LPGen in der DDR-Diktatur sieht, bei der das Eigentum aller mit Füßen getreten wurde.

In der Dokumentation des MDR-Fernsehens „Der LPG-Skandal“ finden Sie eine Antwort auf die Frage und sie erhalten einen Einblick in eine der größten Vermögensverschiebungen im Bereich der Landwirtschaft nach der Wiedervereinigung.

Hier geht es zum Film „Der LPG-Skandal“

Hier finden Sie den Inhalt des Films

EGMR verurteilt BRD

Bereits auf der  Jahreshauptversammlung  des HvL am 12.03.2016 hat der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Stefan von Raumer , Berlin, mit ausdrücklicher Genehmigung seines Mandanten Dr. Udo Madaus über den Stand des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) berichtet.

Jetzt steht fest: Der EGMR hat für Dr. Udo Madaus und damit gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden. Damit ist der Weg frei für die erneute Aufnahme des Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden und hier insbesondere für die Anhörung in einer mündlichen Verhandlung.

In der Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei von Raumer vom 09.06.2016 heißt es dazu (Auszug):

Straßburg: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren des Dr. Udo Madaus

Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) im Beschwerdeverfahren der Rechtsanwaltskanzlei von Raumer Madaus / Deutschland, Az.: 44164/14 die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung von Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verurteilt. Die Entscheidung ist in englischer Sprache unter http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-163443 abrufbar. Das Straßburger Gericht hat entschieden, dass das Landgericht Dresden, Rehabilitierungskammer das Recht des heute 92jährigen Dr. Udo Madaus auf Anhörung in einer mündlichen Verhandlung aus Artikel 6 EMRK in einer grundsätzlich bedeutsamen Sache verletzt hat. …

Nach den Vorgaben der EMRK und dem geltenden deutschen Recht führt das Urteil des Gerichtshofs nun dazu, dass das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren des Dr. Udo Madaus wieder aufgegriffen werden muss. Dabei ist nun die Rehabilitierungskammer des Landgerichts Dresden an das Urteil des Gerichtshofs gebunden, muss also insbesondere die versäumte mündliche Verhandlung nachholen und Herrn Dr. Udo Madaus und seinen Anwälten öffentlich Gehör für die vorgetragenen Argumente schenken. Das kann auch eine neue Hoffnung für andere Betroffene solcher Maßnahmen bedeuten. Die Antragsfrist für Anträge nach dem StrRehaG laufen erst zum 31. Dezember 2019 ab.

Den vollständigen Text der Pressemitteilung finden Sie unter http://www.jus-von-raumer.de/aktuelles-veröffentlichungen-download/ oder hier als pdf-Datei.

20. Bundeskongress in Rostock vom 22.- 24. April 2016

Auf dem „20. Bundeskongress der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur sowie der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur mit den Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen“ in Rostock forderte Präsidentin Elisabeth Salomon in ihrer Ansprache, das kommunistisch-stalinistische Unrecht und die krassen Menschenrechts-verletzungen in der SBZ und deren Folgewirkungen in der DDR verstärkt in die Arbeit der Landesbeauftragten einzubeziehen. Das „schwarze Loch“ zwischen den beiden deutschen Diktaturen müsse explizit Teil der Aufarbeitung werden, da durch den menschen-verachtenden Stalinismus in der SBZ die Grundlagen gelegt wurden für das anschließende DDR-Unrecht. Nicht umsonst hatte Bundespräsident Gauck bei seiner ersten Antrittsrede von einer Kontinuität der Diktaturen von 1933 bis 1989 gesprochen.

Ansprache E. Salomon in Rostock am 23.04.2016

20. Bundeskongress-Tagesordnung S.1 / S.2

Enteignung statt Bodenreform?

http://www.svz.de/mv-uebersicht/mv-wirtschaft/das-papier-strotzt-vor-fehlern-und-unkorrektheiten-id9051786.html

Wie überall in Deutschland tauchen ständig selbst ernannte Agrarexperten auf, um gegen die moderne und ihrer Meinung nach industrialisierte Landwirtschaft zu hetzen. In der Regel treffen sie aber genau die Betriebe, die sie zu schützen vorgeben: die bäuerlichen Familienbetriebe. Mecklenburg-Vorpommern ist dabei wohl eines der Länder,  in denen diese Leute zu Hauf das als Anschauungsmaterial finden, was sie für ihre Argumentation brauchen: Echte industrielle Groß- und Größtbetriebe, die vielfach eins zu eins in die Fußstapfen der vormaligen LPGen aus DDR-Zeiten getreten sind (siehe Agrarkartelle in Ostdeutschland).

Gerade die bäuerliche Landwirtschaft freut sich, wenn es in wenigen seltenen Fällen einmal vorkommt, daß sich die zuständigen Landwirtschaftsminister gegen die zweifelhaften Forderungen verschiedener Grüppchen und Gruppierungen aussprechen, statt sie mitzutragen. Im Fall Mecklenburg-Vorpommerns, mit seinem SPD-Landwirtschaftminister Till Backhaus hingegen kann einem nur noch schlecht werden. Seiner Meinung nach kämen solche Forderungen (begrenzen von Subventionen, Obergrenzen in der Tierhaltung …) einer Enteignung gleich und würden die Bodenreform in Frage stellen! Zur Erinnerung: durch die Bodenreform wurden zwischen 1945-1949 Bauern zu tausenden von ihrem Höfen vertrieben und enteignet, in vielen Fällen wurden sie gefoltert und ermordert. Aus deren Ländereien entstanden später die LPGen, die Herr Backhaus hier in Schutz zu nehmen versucht. Die rechtmäßigen Eigentümer und ihre Erben durften ihr eigenes Land nach der Wiedervereinigung nichteinmal aus dem Staatsbesitz wieder kaufen, während es windige Agrarinvestoren und vor allem die Funktionäre mit SED-Vergangenheit über Jahre hinweg für Spottpreise zugesprochen bekamen. Einige Historiker sprechen zu Recht von dem größten deutschen Verbrechen der Nachkriegsgeschichte, welches nicht grundlos von Politik und Medien bis heute totzuschweigen versucht wird. Nun ist es Herrn Backhaus sogar als Argument gegen die Forderungen vermeintlicher Experten gut genug. Die Rückübertragung von gewaltsam gestohlenem Eigentum sei also seiner Meinung nach die eigentliche Enteignung und Unrecht überhaupt in Frage zu stellen ein Vergehen? Vielleicht sollte man den Ursprung eines solch verzerrten Weltbildes auch in der Vergangenheit, nämlich von Herrn Backhaus suchen, denn dieser war selbst LPG-Funktionär in Neuhaus (Niedersachsen), das seinerzeit noch zu Mecklenburg-Vorpommern gehörte.