Schlagwort-Archive: Strafrechtliche Rehabilitierung

Gemeinsame Resolution im Niedersächsischen Landtag

Das gemeinsame Treffen der Verbände von SED-Opfern aus Sachsen-Anhalt und Niedersachsen am 30. Mai 2017 im Niedersächsischen Landtag hatte die gemeinsame Verabschiedung einer Resolution zum Ziel, die politisch wirksam werden soll, zuerst in der Enquetekommission „Verrat an der Freiheit – Machenschaften der Stasi in Niedersachsen“, dann aber insbesondere auf Bundesebene. Ergebnis: Einstimmige Verabschiedung, auch nachdem das HvL die Einbeziehung der SBZ als zwingend erforderlich angeregt hatte. Zentrales Anliegen aller Opferverbände ist die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze, die geringste akzeptable Zeitspanne wäre eine Verlängerung der Antragsfristen bis 2040.

Darüber hinaus standen im Zentrum der Diskussionen Probleme der Opfer bei der Rehabilitierung, Sie scheitert nicht selten daran, dass sich Gerichte und Gutachter den Standpunkt der existierenden Verfolgungsakten zu eigen machen ! Diese spiegeln selbstverständlich die Sichtweise eines Unrechtsstaates ! Umso erschreckender ist es, dass diese Unterlagen Grundlage für die Urteilsfindung in unserem Rechtsstaat sind.

Unser Fazit: Solange staatlicherseits keine Korrektur der Unrechts- und Willkürakte aus der sowjetischen Besatzungs- und DDR-Diktatur erfolgt, bleibt das wiedervereinigte Deutschland ein fraglicher Rechtsstaat.

21.Bundeskongress in Magdeburg

Auf dem  diesjährige Bundeskongress der Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, vom 28. bis 30. April 2017 in Magdeburg, wurde die vielfach noch immer fehlende Anerkennungen von  Geschädigten und deren Rehabilitierung gefordert. Beeindruckend war die Festrede von Marianne Birtler, vor Roland Jahn Leiterin der Bundeszentrale für die Stasi-Unterlagen, die im Hinblick auf Anpassungen an einen Unrechtsstaat davon sprach: „Wer sich nicht bewegt, spürt keine Ketten“. Die europäische Dimension der Aufarbeitung stellte Frau Dr. Neela Winckelmann ins Zentrum Ihrer eindringlichen und bewegenden Rede. Als Geschäftsführerin der Platform of European Memory and Conscience setzt sie sich ein für

einen Gedenktag für die Opfer aller Diktaturen

 – ein Vorhaben, das äußerst kontrovers diskutiert wird, weil die Akzeptanz der Opfer des Kommunismus wesentlich niedriger ist als die der Opfer des Nationalsozialismus. Den Opfern des Kommunismus wird zwar unter Beteiligung von nationalen Regierungsvertretern im Europaparlament am 23. August eines jeden  Jahres gedacht, dem Tag des Hitler-Stalin-Paktes im Jahr 1939, Frau Dr. Winckelmann wies aber in der Podiumsdiskussion darauf hin, dass bisher nie ein deutscher Vertreter an dem Gedenken teilgenommen hat – für das Auditorium wahrlich keine Überraschung. Damit schließt sich der Kreis: Obwohl Aufarbeitung und Wiedergutmachung staatlichen Unrechts zentrale Aufgaben von Politik und Gesellschaft sind – die Parteiprogramme behaupten dies zumindest- versagt die Politik in weiten Teilen der Aufarbeitung. Die Redebeiträge von Vertretern der Opferverbände machten das unermessliche Ausmaß des Unrechts und der vielfachen Menschrechtsverletzungen erst deutlich. Den Beitrag des HvL, der sich auch auf das Tagungsthema  „Erinnern und Zeichen setzen! Zeugnisse politischer Verfolgung und ihre Botschaft“  bezieht, finden Sie hier in Textform bzw. als Aufzeichnung des gesprochenen Wortes. Die gesamte Tagungsdokumentation   ist auf der Homepage der Aufarbeitungsbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt in Form von Audio-, Bild- und Schriftdokumenten sehr gut aufbereitet (https://aufarbeitung.sachsen-anhalt.de/service/bundeskongresse-in-sachsen-anhalt/).

Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren im Fall Madaus geht weiter

Seit Februar d. J. betreib Dr. Udo Madaus die Wiederaufnahme des Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden. Hintergrund ist das für Dr. Udo Madaus positive Urteil des EGMR vom 6. Juni 2016, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoß gegen das Recht auf öffentliche Gerichtsverhandlung, das durch Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist.

In seiner Presseerklärung vom 17. Februar 2017 geht der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth auf die Rechtshistorie des Falles ein sowie insbesondere auf neue Erkenntnisse, die für die Beantragung der Wiederaufnahme des Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden entscheidend sind.

Im Ergebnis kommt Dr. Wasmuth zu folgendem Schluss: Daß dann doch die meisten Unternehmer verurteilt wurden, beruht auf dem krassen Rechtsmißbrauch der praktizierten Repressionsverfahren, an denen sich – trotz mancher Proteste – auch Vertreter von CDU und LPD beteiligt haben. Sie wurden strikt nach dem Vorbild der zuvor in der UdSSR erfolgten Repression der „stalinistischen Säuberungen“ durchgeführt, die auch unter der Bezeichnung des „Großen Ter rors“ in die Geschichte eingegangen sind.

Lesen Sie die vollständige Presseerklärung.

 

 

EGMR verurteilt BRD

Bereits auf der  Jahreshauptversammlung  des HvL am 12.03.2016 hat der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Stefan von Raumer , Berlin, mit ausdrücklicher Genehmigung seines Mandanten Dr. Udo Madaus über den Stand des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) berichtet.

Jetzt steht fest: Der EGMR hat für Dr. Udo Madaus und damit gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden. Damit ist der Weg frei für die erneute Aufnahme des Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden und hier insbesondere für die Anhörung in einer mündlichen Verhandlung.

In der Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei von Raumer vom 09.06.2016 heißt es dazu (Auszug):

Straßburg: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren des Dr. Udo Madaus

Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) im Beschwerdeverfahren der Rechtsanwaltskanzlei von Raumer Madaus / Deutschland, Az.: 44164/14 die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung von Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verurteilt. Die Entscheidung ist in englischer Sprache unter http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-163443 abrufbar. Das Straßburger Gericht hat entschieden, dass das Landgericht Dresden, Rehabilitierungskammer das Recht des heute 92jährigen Dr. Udo Madaus auf Anhörung in einer mündlichen Verhandlung aus Artikel 6 EMRK in einer grundsätzlich bedeutsamen Sache verletzt hat. …

Nach den Vorgaben der EMRK und dem geltenden deutschen Recht führt das Urteil des Gerichtshofs nun dazu, dass das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren des Dr. Udo Madaus wieder aufgegriffen werden muss. Dabei ist nun die Rehabilitierungskammer des Landgerichts Dresden an das Urteil des Gerichtshofs gebunden, muss also insbesondere die versäumte mündliche Verhandlung nachholen und Herrn Dr. Udo Madaus und seinen Anwälten öffentlich Gehör für die vorgetragenen Argumente schenken. Das kann auch eine neue Hoffnung für andere Betroffene solcher Maßnahmen bedeuten. Die Antragsfrist für Anträge nach dem StrRehaG laufen erst zum 31. Dezember 2019 ab.

Den vollständigen Text der Pressemitteilung finden Sie unter http://www.jus-von-raumer.de/aktuelles-veröffentlichungen-download/ oder hier als pdf-Datei.