Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren im Fall Madaus geht weiter

Seit Februar d. J. betreib Dr. Udo Madaus die Wiederaufnahme des Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden. Hintergrund ist das für Dr. Udo Madaus positive Urteil des EGMR vom 6. Juni 2016, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoß gegen das Recht auf öffentliche Gerichtsverhandlung, das durch Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist.

In seiner Presseerklärung vom 17. Februar 2017 geht der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth auf die Rechtshistorie des Falles ein sowie insbesondere auf neue Erkenntnisse, die für die Beantragung der Wiederaufnahme des Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden entscheidend sind.

Im Ergebnis kommt Dr. Wasmuth zu folgendem Schluss: Daß dann doch die meisten Unternehmer verurteilt wurden, beruht auf dem krassen Rechtsmißbrauch der praktizierten Repressionsverfahren, an denen sich – trotz mancher Proteste – auch Vertreter von CDU und LPD beteiligt haben. Sie wurden strikt nach dem Vorbild der zuvor in der UdSSR erfolgten Repression der „stalinistischen Säuberungen“ durchgeführt, die auch unter der Bezeichnung des „Großen Ter rors“ in die Geschichte eingegangen sind.

Lesen Sie die vollständige Presseerklärung.

 

 

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