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EGMR verurteilt BRD

Bereits auf der  Jahreshauptversammlung  des HvL am 12.03.2016 hat der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Stefan von Raumer , Berlin, mit ausdrücklicher Genehmigung seines Mandanten Dr. Udo Madaus über den Stand des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) berichtet.

Jetzt steht fest: Der EGMR hat für Dr. Udo Madaus und damit gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden. Damit ist der Weg frei für die erneute Aufnahme des Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden und hier insbesondere für die Anhörung in einer mündlichen Verhandlung.

In der Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei von Raumer vom 09.06.2016 heißt es dazu (Auszug):

Straßburg: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren des Dr. Udo Madaus

Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) im Beschwerdeverfahren der Rechtsanwaltskanzlei von Raumer Madaus / Deutschland, Az.: 44164/14 die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung von Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verurteilt. Die Entscheidung ist in englischer Sprache unter http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-163443 abrufbar. Das Straßburger Gericht hat entschieden, dass das Landgericht Dresden, Rehabilitierungskammer das Recht des heute 92jährigen Dr. Udo Madaus auf Anhörung in einer mündlichen Verhandlung aus Artikel 6 EMRK in einer grundsätzlich bedeutsamen Sache verletzt hat. …

Nach den Vorgaben der EMRK und dem geltenden deutschen Recht führt das Urteil des Gerichtshofs nun dazu, dass das strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren des Dr. Udo Madaus wieder aufgegriffen werden muss. Dabei ist nun die Rehabilitierungskammer des Landgerichts Dresden an das Urteil des Gerichtshofs gebunden, muss also insbesondere die versäumte mündliche Verhandlung nachholen und Herrn Dr. Udo Madaus und seinen Anwälten öffentlich Gehör für die vorgetragenen Argumente schenken. Das kann auch eine neue Hoffnung für andere Betroffene solcher Maßnahmen bedeuten. Die Antragsfrist für Anträge nach dem StrRehaG laufen erst zum 31. Dezember 2019 ab.

Den vollständigen Text der Pressemitteilung finden Sie unter http://www.jus-von-raumer.de/aktuelles-veröffentlichungen-download/ oder hier als pdf-Datei.